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Robman
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Klage Erkrankter gegen Bundesrepublik abgewiesen |
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BERLIN - Bluter, die sich durch verseuchte Arzneimittel mit Hepatitis-C infiziert haben, dürfen nicht direkt gegen die Bundesrepublik klagen.
Das Landgericht Berlin wies die Klage gegen den Staat ab und verwies die Kläger darauf, dass sie erst den Rechtsweg über Prozesse gegen die Hersteller der verseuchten Arzneimittel gehen müssen. Die infizierten Bluter hatten ihre Klage darauf basieren lassen, dass das Bundesgesundheitsamt keine genügenden Schutzmaßnahmen und Überwachungen der Pharmaherstellern eingeleitet hatte.
Die Bluter hatten sich mit Hepatitis-C infiziert, nachdem sie durch Viren verseuchte Medikamente zu sich genommen hatten. Sie wollen nun die Zahlung von Schmerzensgeld erreichen.
Quelle: start500.de
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04.03.2004 17:38 |
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